Unsere Leistungen
Räderdienstleistung durch unser Expertenteam
Hinweis RDKS Sensoren
Seit Mai 2018 müssen alle Fahrzeuge, welche laut Typenzulassung mit einem direkten RDKS (Reifedruck-Kontroll-System auch TPMS genannt) ausgestattet sind, auch bei Winterrädern, falls noch nicht vorhanden mit RDKS-Sensoren nachgerüstet werden.
Ein nicht funktionsfähiges RDKS wird bei der Hauptuntersuchung HU als "erheblicher Mangel" eingestuft, dass Fahrzeug erhält einen Mängelschein und bekommt erst nach der Reparatur eine neue Prüfplakette.
Vermeiden Sie unnötigen Stress und Kosten, unsere Mitarbeiter beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein faires Angebot.